AGB

Allgemeine Teilnahme- und Geschäftsbedingungen:

Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung/Seminar/Einzelarbeit werden folgende allgemeine Teilnahme- und Geschäftsbedingungen anerkannt.

Anmeldung/Bezahlung

Die Anmeldung zu einer Veranstaltung/Seminar/Einzelarbeit hat in jedem Fall schriftlich, telefonisch oder per Email zu erfolgen. Anmeldungen werden regelmäßig und in der Abfolge des Eingangs bearbeitet und der Eingang Ihrer Anmeldung wird von mir per Email bestätigt.
Nach der Anmeldung wird eine Rechnung versandt. Die Teilnahmgebühren sind nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Mit Bezahlung der Rechnung kommt der Vertrag zustande. Eine Teilnahme ist erst mit Zahlungseingang der kompletten Kurs- oder Seminargebühr, bzw. kompletten Coachinggebühren gültig. Ausnahmen sind vorher zu besprechen und werden schriftlich festgehalten.
Der Platz gilt als fest gebucht, wenn der gesamte Betrag auf dem Konto eingegangen ist. Dieser ist bis spätestens 14 Tage vor Seminar- oder Kursbeginn zu entrichten.

Absage / Stornierung von Kursen, Seminaren und Einzelarbeit

Bei Stornierung eines angemeldeten Teilnehmers werden 6 Wochen vor Beginn des Seminars pauschal 50,00 Euro fällig. Bei einer Stornierung bis 28 Tage vor Beginn des Seminars werden 50 % der Seminargebühr fällig und bei einer Stornierung bis 14 Tage vor Beginn des Seminars wird der Gesamtbetrag fällig. Die Stornierung muß schriftlich oder per Email erfolgen und findet erst durch Bestätigung von Franziska Schellenberg Gültigkeit. Maßgeblich ist der Eingang der Stornierung. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers, der die entsprechenden Teilnahmegebühren übernimmt, ist jederzeit möglich, dadurch entfällt dann jegliche Stornogebühr.
Bei einem vorzeitigen Abbruch des Kurses/Seminars/gebuchten Einzelsitzungs-Paketes oder der Einzelsitzung durch den Teilnehmer erfolgt keine Rückerstattung der Gebühr, auch nicht anteilig.
Ein geeigneter Ersatzteilnehmer kann gestellt werden, ohne dass eine weitere Bearbeitungsgebühr anfällt.
Franziska Schellenberg behält sich das Recht vor, Termine aus wichtigem Grund zu verlegen und/oder einen Kurs/Seminar oder Einzelarbeit und Coachingprogramme strukturell oder inhaltlich zu verändern, wenn dies angebracht ist.
Franziska Schellenberg behält sich das Recht vor, ein Seminar oder Kurs aus wichtigem Grund oder einer Unterschreitung der Teilnehmerzahl zu verlegen oder abzusagen. Franziska Schellenberg erstattet in diesem Fall die gezahlten Seminargebühren zurück.

Gegen Franziska Schellenberg als Kursleiter bzw. Veranstalter können bei Nichtzustandekommen keine Haftungs- oder Ersatzansprüche geltend gemacht werden.
Jeder Teilnehmer ist während des Kurses/Seminars und während der Einzelarbeit für sich und seine Handlungen selbst verantwortlich. Die Kurs-/Seminarleitung, sowie der Veranstaltungsort werden von allen Haftungs-, Schadensersatz- und Genugtuungsansprüchen freigestellt. Eine darüber hinausgehende Haftung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen.

Veranstaltungsort

Das Angebot von Franziska Schellenberg findet überwiegend per Telefon, Skype oder persönlich statt. Eventuell dazugehörige Unterlagen werden per Email versandt.
Kurse, Workshops und Seminare finden in den jeweils angegebenen Räumlichkeiten statt.
In Ausnahmefällen kann eine Veranstaltung in einem anderen, als dem in der Anmeldung genannten Ort stattfinden. Die Teilnehmer werden darüber rechtzeitig informiert. Ansprüche auf Schadensersatz für die Verlegung des Veranstaltungsortes sind ausgeschlossen.

Unwirksamkeitsklausel

Sollten einer oder mehrere Punkte dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein, so behalten alle anderen weiterhin ihre Gültigkeit. Der ungültige Teil wird dann durch einen gültigen Teil ersetzt, der den wirtschaftlichen oder inhaltlichen gesetzlichen Bedingungen am nächsten kommt.
Rechtliche Hinweise

Die Sitzungen, Kurse und Workshops sind keine Therapie. Ich stelle keine Diagnosen. Ein Heilversprechen kann ich nicht geben. Meine Sitzungen ersetzen keinen Arzt, Heilpraktiker oder Medikamente, jeder Klient übernimmt die volle Selbstverantwortung für sich.
Geistiges Heilen ist in Deutschland ohne Heilpraktikerschein erlaubt. Am 2. März 2004 entschied das Bundesverfassungsgericht (AZ: 1 BvR 784/03): “Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis.” Dank an Rechtsanwälte Ulrich Sauthoff, Harald Roth, Susanne Hofmann und Dr. Bernhard Firgau, die dieses Grundsatzurteil erwirkt haben.

 

Franziska Schellenberg

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